Von Krankschreibung bis Maske – was du jetzt (noch) dazu wissen musst
Man sieht sie wieder häufiger im Stadtbild: Menschen, die FFP2-Masken tragen, um sich vor dem Coronavirus zu schützen. Nach einem recht sorglosen Frühling und Sommer beginnt mit dem Herbst die Erkältungszeit – und auch Virolog:innen warnen: Die Pandemie mag vorbei sein, aber Sars-CoV-2 ist nicht aus der Welt.
Was bedeutet das jedoch fürs Arbeitsleben und das Private? Wird es wieder Lockdowns und Maskenpflicht geben? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Contents
- 1 Wird es wieder eine Maskenpflicht geben?
- 2 Muss ich mich testen lassen, wenn ich befürchte, Corona zu haben?
- 3 Mein Coronatest ist positiv: Was muss ich jetzt tun?
- 4 Muss ich mit Corona im Homeoffice bleiben?
- 5 Darf ich rausgehen, wenn ich Corona habe?
- 6 Kann ich mich telefonisch krankschreiben lassen?
- 7 Genügt ein positiver Schnelltest für eine Krankschreibung?
- 8 Muss ich mich gegen Corona impfen lassen?
- 9 Wie sieht es aktuell mit den Inzidenzen aus?
Wird es wieder eine Maskenpflicht geben?
Im Moment sieht es nicht danach aus, als würde es wieder eine allgemeine Maskenpflicht geben. Der Bremer Epidemiologe Hajo Zeeb hält die Rückkehr einer Maskenpflicht zwar für möglich – allerdings nur in Pflegeheimen und Kliniken. Ansonsten gilt: Wer möchte, kann eine Maske tragen. Genau wie Schnelltests sind diese nach wie vor in Apotheken, Drogerien und Supermärkten erhältlich.
Nein, es gibt keine Testpflicht. Schnelltests, die man selbst durchführen kann, sind nach wie vor in Drogerien, Apotheken und Supermärkten erhältlich. Ärzt:innen können auch PCR-Tests durchführen – deren Ergebnisse werden dann auch ans Gesundheitsamt übermittelt, denn Covid ist nach wie vor eine meldepflichtige Erkrankung.
Erst mal: gute Besserung! Die meisten Coronaerkrankungen verlaufen mild und zeigen sich häufig in Symptomen wie Husten, Fieber und Schupfen. Es kann aber auch zu Geruchs- und Geschmacksstörungen, Atemnot und Magen-Darm-Symptomen kommen. Risikopatient:innen und Vorerkrankte sollten in jedem Fall Kontakt zu Haus- oder Fachärzt:innen aufnehmen und besprechen, ob beispielsweise die Gabe von Paxlovid sinnvoll sein könnte; alle anderen sollten auf die bewährten Hausmittel wie Ruhe und viel Flüssigkeit zurückgreifen.
Empfehlungen der Redaktion
Werden die Symptome in der ersten Woche nicht besser oder sogar schlimmer, sollten Erkrankte unbedingt ärztlichen Rat suchen. Außerhalb der Sprechzeiten geht das über den Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117; bei akuter Atemnot sollte der Notdienst über die 112 benachrichtigt werden.
Genauso wie es kein Recht auf Homeoffice gibt, gibt es auch keine Homeoffice-Pflicht mehr. Natürlich können Unternehmen individuelle Regeln festlegen. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer:innen jedoch zu Hause bleiben und sich auskurieren, wenn sie sich krank fühlen. Dafür benötigen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – in jedem Fall ab dem dritten Krankheitstag, in einigen Unternehmen auch schon ab dem ersten Tag.
Es gibt keine Isolationspflicht mehr bei einer Corona-Erkrankung. Wie bei der Frage nach dem Gang ins Büro gilt aber auch hier: Wer sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben.
Die telefonische Krankschreibung gibt es seit dem 1. April 2023 nicht mehr. Die Bundesregierung plant allerdings, sie für leichte Erkrankungen wie grippale Infekte wieder einzuführen. Dafür gibt es aber noch kein Datum. Viele Ärzt:innen bieten inzwischen jedoch auch Videosprechstunden an.
Ärzt:innen entscheiden anhand der Symptome über eine Krankschreibung – ein positiver Schnelltest kann also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzen. Es ist jedoch sinnvoll, die Praxis vor dem Besuch telefonisch über den positiven Schnelltest zu informieren; einige Ärzt:innen bieten noch immer separate Corona-Sprechstunden an oder bitten betroffene Patient:innen, sich nicht zu allen anderen ins Wartezimmer zu setzen.
Eine generelle Impfpflicht gibt es weiterhin nicht. Seit dem 18. September ist ein angepasster Impfstoff von Biontech erhältlich, in den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach große Hoffnungen setzt.
Laut Empfehlungen der Stiko, der ständigen Impfkommission, sollten sich Risikopatient:innen, also beispielsweise Menschen über 60 und Vorerkrankte, ebenso impfen lassen wie jene, die in medizinischen und Pflegeeinrichtungen arbeiten.
Allen anderen empfiehlt die Stiko, eine Basisimmunität aufzubauen – im besten Fall durch mindestens drei Impfungen oder überstandene Infektionen.
Das Bundesministerium für Gesundheit beobachtet das Infektionsgeschehen nach wie vor anhand der Sieben-Tage-Inzidenz im sogenannten Corona-Pandemieradar. Die Werte bewegen sich Ende September je nach Bundesland zwischen 5 (Thüringen) und 14 (Hamburg) Fällen pro 100.000 Einwohner:innen.
Diese Werte sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, Expert:innen gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus, weil nicht mehr flächendeckend getestet wird.