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Strom- und Gaskunden im Visier

Die Schufa will eine neue Datenbank aufbauen. Dort könnten Persönlichkeitsprofile von Strom- und Gaskunden gespeichert werden, warnen die Verbraucherzentralen. Für wechselwillige Kunden könnten sich daraus ganz neue Probleme ergeben.

Schufa will Daten über Strom- und Gaskunden

Berichten zufolge plant die Schufa die Einführung einer zentralen Datenbank, in der umfassende Persönlichkeitsprofile von Strom- und Gaskunden gespeichert werden sollen. Das könnte bedeuten, dass dort Informationen über bisherige Vertragsverhältnisse und Vertragslaufzeiten der Verbraucher gespeichert und von Energieversorgern genutzt werden. Die Verbraucherzentralen, insbesondere im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, sehen das Vorhaben kritisch. Sie verweisen auf mögliche Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung.

In der geplanten Datenbank sollen Informationen über bestehende Vertragsverhältnisse und Vertragslaufzeiten auch dann gespeichert werden, wenn Verbraucher Rechnungen stets pünktlich bezahlt haben. Es sei zu befürchten, dass wechselwilligen Verbrauchern der Zugang zu anderen Energieversorgern erschwert werde. Die Wahlfreiheit würde beeinträchtigt und der Wettbewerb eingeschränkt (Quelle: Saarbrücker Zeitung).

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht hier einen Verstoß gegen die DSGVO. Daten dürften nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erhoben und genutzt werden. Selbst die Übermittlung nicht bonitätsrelevanter Daten an die Schufa dürfe nicht anlasslos erfolgen, wie das Landgericht Frankfurt kürzlich entschieden hat.

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Verbraucherzentralen raten zur Schufa-Auskunft

Unabhängig von der geplanten Datenbank empfehlen die Verbraucherzentralen, mindestens einmal im Jahr eine Schufa-Auskunft einzuholen. Diese gibt Auskunft darüber, welche persönlichen Daten die Auskunftei gespeichert und gegebenenfalls weitergegeben hat. Auch die Namen der Unternehmen, an die persönliche Daten weitergegeben wurden, können erfragt werden. Eine solche Auskunft über bei der Schufa gespeicherte Daten können Verbraucher kostenlos beantragen.

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