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So werden Eltern finanziell unterstützt

Arbeiten, betreuen oder beides? Eltern haben in Deutschland viele Möglichkeiten, die ersten Lebensjahre des Kindes zu gestalten. Dafür haben Arbeitnehmende besondere Rechte wie den Mutterschutz oder die Elternzeit. Das Elterngeld kann Verdienstausfälle teilweise ausgleichen. Alle Fördergelder wollen aber fristgerecht beantragt und vorausschauend geplant werden.




3 Schritte vor der Geburt

Werdende Eltern sollten zuerst das Mutterschaftsgeld beantragen. Schritt zwei ist die Elternzeit: Welches Elternteil will wann wie viel nehmen? Dafür gibt es viele Variationen, um das Elterngeld an die eigenen Bedürfnisse und den Geldbeutel anzupassen.

Ist das klar, können die werdenden Eltern im nächsten Schritt bereits vor der Geburt Elterngeld beantragen. Wie ihr die Anträge stellt und welche Fristen es gibt, erklären wir in diesem Ratgeber.

Spätestens wenn der Mutterschutz naht, sollten werdende Eltern über die Aufteilung der Elternzeit nachdenken. (Foto: Krakenimages.com/Shutterstock)




Mutterschutz: Während der Schwangerschaft und im Wochenbett

  • Mutterschutz dauert 14 Wochen.
  • Antrag auf Mutterschaftsgeld ist bei der Krankenkasse einzureichen.
  • Wer nicht selbst versichert ist, wendet sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung.

In Deutschland beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Wer Voll- oder Teilzeit berufstätig ist, darf in dieser Zeit weder arbeiten noch gekündigt werden.

Das Mutterschaftsgeld soll den fehlenden Verdienst in dieser Zeit ausgleichen. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der Mutter in den vergangenen drei Monaten. Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Tag. Lag der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate darüber, zahlt der Arbeitgebende die Differenz. Mutterschaftsgeld gibt es 14 Wochen lang – bei Mehrlingen, Frühchen oder Babys mit Behinderung auch länger.

Um die Förderung zu beantragen, muss die Schwangere gesetzlich krankenversichert sein. Mit dem Nachweis der Schwangerschaft kann die werdende Mutter die Zahlungen bei der Krankenkasse beantragen. In anderen Fällen, wenn die Mutter zum Beispiel privat oder familienversichert ist, zahlt die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung maximal 210 Euro.




Elternzeit: Die ersten Monate oder Jahre mit Kind

  • Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgebenden spätestens 7 Wochen vorher.
  • Elterngeld gibt es für maximal 12 bis 24 Monate nach der Geburt.
  • Der Antrag darauf kann schon vor der Geburt bei der Elterngeldstelle eingereicht werden.

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit für Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen. Jede:r Arbeitnehmende kann sie spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgebenden anmelden. Der ist gesetzlich verpflichtet, dem Elternteil pro Kind eine Auszeit von bis zu drei Jahren zu gewähren. In dieser Zeit wird kein Lohn gezahlt und es besteht Kündigungsschutz.

Das Elterngeld als staatliche Unterstützung soll das fehlende Gehalt während der Elternzeit ausgleichen. Beantragt wird es bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Welche das ist, könnt ihr über die Suche im Familienportal des Bundesministeriums herausfinden. Elterngeld wird nicht am Monatsbeginn gezahlt, sondern richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes.

Wie viel Elterngeld pro Paar drin ist und mit welchem Modell ihr euch am besten aufstellt, können Eltern mit dem Rechner des Familienministeriums herausfinden. Generell gilt, dass die Elternzeit in höchstens drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden kann. So können Eltern verschiedene Formen des Elterngeldes miteinander kombinieren. Die drei Varianten heißen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.

Das Basiselterngeld, oder auch nur Elterngeld genannt, liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. In den meisten Fällen beträgt es 65 Prozent des Netto-Einkommens von vor der Geburt des Kindes. Bei geringem Einkommen kann es bis zu 100 Prozent sein. Berechtigt sind aktuell nur Paare, deren gemeinsames zu versteuerndes Einkommen unter 300.000 Euro liegt.

Es wird in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes gezahlt und kann auf 14 Monate erweitert werden, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen (sogenannte Partnermonate). Alleinerziehende oder Eltern von Frühchen können länger Elterngeld bekommen.

Wer eine längere Auszeit nehmen möchte, kann das Elterngeld Plus nutzen. Es gilt für 24 Lebensmonate des Kindes, ist allerdings nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Es liegt dementsprechend zwischen 150 bis 900 Euro monatlich.

Die beiden Varianten des Elterngeldes sind miteinander kombinierbar, solange die Gesamtanzahl der Monate nicht überschritten wird.

Der Partnerschaftsbonus soll Väter und Mütter animieren, gleichzeitig Elternzeit zu nehmen. Er besteht pro Elternteil aus zwei bis vier zusätzlichen Monaten Elterngeld Plus. Nutzen können ihn Familien, bei denen beide Partner gleichzeitig in Elternzeit sind oder Teilzeit arbeiten.

Direkt ab der Geburt können Eltern Kindergeld für das Neugeborene beantragen. (Foto: Ground Picture/Shutterstock)

Direkt ab der Geburt können Eltern Kindergeld für das Neugeborene beantragen. (Foto: Ground Picture/Shutterstock)




Finanzielle Unterstützung in und nach der Elternzeit

Mit der Geburt des Kindes beginnt die Elternzeit. Berechtigte können unter Umständen noch zwischen verschiedenen Modellen wechseln. Ein weiterer Schritt für frisch gebackene Eltern ist der Antrag für das Kindergeld. Für Gutverdienende können sich stattdessen Steuerfreibeträge lohnen.




Kindergeld: Grundsicherung für Kinder

  • Kindergeld beträgt 250 Euro pro Kind und Monat.
  • Es wird bis mindestens zum 18. Geburtstag an ein Elternteil gezahlt.
  • Beantragt wird es bei den Familienkassen.

Nach der Geburt des Kindes bekommt eines der Elternteile Kindergeld. Damit soll die grundlegende Versorgung des Nachwuchses bis mindestens zum 18. Geburtstag gesichert werden. Es beträgt monatlich 250 Euro pro Kind und wird zu bestimmten Terminen gezahlt.

Für den Antrag des Kindergeldes benötigt das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer. Liegt sie vor, können die Eltern das Kindergeld schriftlich über ein Formular der Familienkassen beantragen. Eltern von Neugeborenen können den Antrag auch direkt online stellen, wenn sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat haben. Ein rückwirkender Antrag ist für berechtigte Eltern bis zu sechs Monate möglich.




Kinderfreibetrag: Alternative zum Elterngeld

Für Eltern, die den Spitzensteuersatz zahlen, kann es sich lohen, statt dem Kindergeld die steuerlichen Freibeträge zu nutzen. Wenn das der Fall ist, erfahren die Eltern das durch das Finanzamt. Es prüft mit dem Steuerbescheid automatisch, ob die Freibeträge für die Familie günstiger sind. Ein Antrag ist nicht notwendig.

2023 lag der Kinderfreibetrag bei 6.024 Euro. Im kommenden Jahr soll er auf 6.384 Euro erhöht werden. Zusätzlich kann ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von aktuell 2.928 Euro genutzt werden. Jedes Elternteil kann die Hälfte dieses Betrages in der Steuererklärung angeben.

Wer für sein Kind Geld ansparen will oder Geldgeschenke von Verwandten anlegen möchte, kann ein Junior-Depot eröffnen. Depots für den Nachwuchs sind bei vielen Anbietern kostenlos und wer direkt im Namen des Kindes anlegt, kann auch dessen Freibetrag für die Kapitalertragssteuer nutzen.

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