Droht dem Rechnungskauf das Aus?
Vom Ende des Rechnungskaufs ist in einer Mitteilung des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (Bevh) die Rede – und dass all das ein immenser Kollateralschaden für den deutschen Handel wäre. In der Tat könnte die EU-Verbraucherkreditrichtline dafür sorgen, dass es für den deutschen Onlinehandel in Zukunft deutlich komplizierter wird, auf Rechnung zu kaufen.
Der Rechnungskauf ist in der Tat eine deutsche Eigenart, die insbesondere im europäischen Ausland, aber auch in den USA kaum gebräuchlich ist. Laut Branchendaten des Bevh haben 16,9 Prozent der Verbraucher:innen diese Bezahlmethode in den ersten sechs Monaten 2023 genutzt. Ratenkäufe entweder direkt bei den Händler:innen oder über Paypal beziehungsweise Klarna waren dagegen gerade einmal bei zwei Prozent der Kund:innen verbreitet. Dennoch ist die Schlussfolgerung des Verbands, das Risiko der massenhaften Verschuldung sei überschaubar, wohl etwas kurz gegriffen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Blick auf das Bezahlverhalten der deutschen Kund:innen im Onlinehandel auf Basis der Umsätze (Zahlen von 2022). So wird schnell klar, dass der Rechnungskauf zumindest bei uns noch immer ein wichtiges Element ist: 29,6 Prozent der Umsätze laufen über Paypal, 23,8 Prozent per Rechnungskauf und immerhin 20,9 Prozent per Bankeinzug sowie 12,1 Prozent auf Basis einer Kreditkarte.
Die geplante EU-Richtlinie soll in Zukunft für strengere Regeln für Zahlungsmethoden im Fernabsatz sorgen und ist eigentlich gut gemeint. Es geht dabei nämlich um Transparenz und Schutz der EU-Bürger:innen vor Überschuldung. Die EU will insbesondere Internet-Finanzdienstleister wie Klarna und Paypal sowie große Händler:innen wie Amazon strenger regulieren.
Zinslose Ratenzahlungen in Form von „Buy now, pay later“ könnten demnach schwieriger werden, was im Sinne der drohenden Überschuldung auch durchaus angestrebt wird. Sinnvoll erscheinen hier in der Tat nationale Regelungen zu Obergrenzen für Zinssätze, effektiven Jahreszins und absolute Kreditkosten, wohingegen die EU-Kommission sich bis zuletzt für einheitliche Regelungen ausgesprochen hat.
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Doch der Bevh befürchtet einen Kollateralschaden, wenn all das auch dem Rechnungskauf Veränderungen bringen würde, sodass hier Kreditwürdigkeitsprüfungen anstehen müssten. „Wollen Kund:innen im Onlinehandel nicht bei jedem Kauf auf Rechnung ihren finanziellen Hintergrund und persönliche Daten offenlegen, müssen sie in den meisten Fällen ihre Einkäufe noch vor Erhalt der Ware bezahlen. Viele Händler:innen werden die Bezahlmöglichkeit daher nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr anbieten“, befürchtet Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa und International beim Bevh.
In der Tat sieht die Richtlinie einige Ausnahmen vor, sogenannte „Out of scope“-Regeln, um die aktuell gestritten wird und die zahlreiche Interessenvertreter:innen zum Tauziehen einladen. Möglich wäre im Kontext des Rechnungskaufs etwa, dass kleine und mittelgroße Unternehmen dann „out of scope“ sind, wenn sie den Kauf auf Rechnung ausschließlich unter den folgenden drei Bedingungen anbieten: Er muss gebührenfrei erfolgen, binnen 50 Tage beglichen sein und ohne Einbindung von dritten Dienstleistern erfolgen.
Doch gerade die kleineren Händler:innen setzen gerne auf entsprechende Payment-Lösungsanbieter, da sie nicht über die Möglichkeiten verfügen, die ein großer Konzern hat – sowohl was die Zahlungsziele als auch was die damit verbundene Liquidität betrifft.
Große E-Commerce-Player treffen hier auf strengere „Out of scope“-Regeln: Für sie müsse, abweichend von der Regelung für kleinere Händler:innen, die Begleichung der Rechnung schon innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Eine Einbindung Dritter darf hierbei aber ebenfalls nicht erfolgen, wobei auch noch unklar ist, ob zum Konzern gehörende Zahlungsdienstleister als „Dritte“ gelten oder als konzerneigene Tochterunternehmen.
In der Tat könnte es sowohl für die Kund:innen als auch für Händler:innen Einschränkungen bedeuten, wenn der beliebte Rechnungskauf, zinsfrei und mit kurzem Zahlungsziel von in der Regel 14 Tagen, erschwert wird. Es wäre daher vernünftig, zumindest diesen Teil der Regelung zu überdenken.