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Angst vor der Steuererklärung? Das sagt ein Steueranwalt

Die wenigsten Ängste bei der Steuererklärung sind berechtigt, weiß Stefan Heine, Steueranwalt und Chef des Steuertools Smartsteuer. Wer nicht absichtlich betrügen will, der kann nur einen großen Fehler machen: Sich nicht um die Steuererklärung zu kümmern.

Schlaflose Nächte, feuchte Hände und ein hoher Puls: Viele Deutsche leiden schon beim Gedanken an die Steuererklärung an diesen Symptomen. Zugegeben: Die klassischen Steuerbögen haben mit ihrem Fachchinesisch viele abgeschreckt.

Heute gibt es aber genügend Steuersoftware, die verständliche Sprache nutzt und beim Ausfüllen hilft. Das reduziert die Herausforderung und das Fehlerpotenzial erheblich, beugt aber nicht dem größten Fehler vor: Die Steuererklärung nicht abzugeben.

Wer zur Abgabe der Steuererklärung 2023 verpflichtet ist

Für Angestellte ist in § 46 des Einkommensteuergesetzes geregelt, für wen die Abgabe der Steuererklärung Pflicht ist. Daumenregel: Für alle, von denen der Staat noch Geld zurückerwartet. Dazu gehören etwa Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit Steuerklassen-Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor.

Ebenso müssen Menschen sich erklären, die steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr hatten. Das können Kurzarbeitergeld, Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts-, Eltern- und Insolvenzgeld sowie Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit sein.

Eine Erklärungspflicht gilt genauso für Menschen mit anderen steuerfreien Einnahmen von über 410 Euro im Jahr, zum Beispiel in Form von Mieteinnahmen. Auch wer mehrere Arbeitgeber zur gleichen Zeit – also Jobs über Lohnsteuerklasse 6 – hatte, muss abgeben. (Und noch mehr, die Auflistung hier ist nicht abschließend.)

Und die, die nicht zur Steuerabgabe verpflichtet sind? Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte dennoch potenzielle Berührungsängste über Bord werfen und die Steuererklärung erstellen; durchschnittlich über 1000 Euro bekommen unsere smartsteuer-Kund:innen vom Staat zurück. Die sausen zu lassen ist also ein Fehler, der an den eigenen Geldbeutel gehen kann.

Tippfehler in der Steuererklärung – was tun?

Nun ist die Erklärung gemacht, auf Senden geklickt und plötzlich fällt es auf: ein Fehler hat sich eingeschlichen! Aber ruhig Blut: Wer Zahlendreher oder Tippfehler in der bereits abgeschickten Steuererklärung hat, sollte sich einfach beim Finanzamt melden und um Korrektur bitten.

Das geht per E-Mail oder auch telefonisch. Tippfehler oder Zahlendreher sind menschlich, da braucht niemand Angst zu haben, wenn zum Beispiel die Entfernungspauschale mit 61 statt 16 Kilometern angegeben wird. Fällt es den Abgebenden selbst nicht auf, korrigiert es das Finanzamt selbst und man erkennt die Unterschiede im Vergleich von Vorberechnung im Tool und tatsächlichem Steuerbescheid.

Anders ist es natürlich, wenn mit Vorsatz betrogen wird – da versteht das Finanzamt keinen Spaß. Denn schließlich wird dann die Allgemeinheit, also wir alle, hintergangen.

Tipp: Die Steuererklärung rückgängig machen

Wer freiwillig die Steuererklärung abgibt und einen Bescheid mit Rückzahlungsaufforderung bekommt (was bei freiwillig Abgebenden selten passiert), kann die Abgabe widerrufen. Ein einfaches Schreiben innerhalb der Frist (wichtig: Eingang beim Finanzamt), dass der Antrag auf Veranlagung zurückgenommen wird, reicht aus. Dann ist es so, als wäre für jenes Steuerjahr nicht abgegeben worden. Dies muss jedoch innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids passieren.

Gegen Angst vor der Steuer: Die Steuer-Meditation

Wer immer noch voller Aufregung an die Steuererklärung denkt, kann jetzt auch vor der Abgabe die smartsteuer-Meditation nutzen. Die Meditation legt zum Beispiel den Fokus auf die positiven Aspekte der Steuererklärung, etwa die Erstattung und was mit dem Geld angestellt werden kann. Ihr findet sie auf Spotify und YouTube. Übrigens: Die Steuererklärung 2022 muss bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden – aber bitte ohne unnötige Ängste.

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