Wie du dein Arbeitszimmer richtig absetzt
Am 2. Oktober ist für viele Steuerzahlende die Steuererklärung fällig. Wer regelmäßig zu Hause statt im Büro am Schreibtisch arbeitet, sollte dabei auch darauf achten, die Kosten für das heimische Arbeitszimmer anzugeben. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, gelten die Kosten für den Büroraum als Werbungskosten oder bei Selbstständigen als Betriebsausgaben.
Für die Coronajahre 2020 bis 2022 müssen Steuerpflichtige weniger Nachweise erbringen, um Pauschalen für die Heimarbeit absetzen zu können. Ab 2023 ändert sich das jedoch.
Contents
- 1 Wann greift die Homeoffice-Pauschale?
- 2 Wie muss mein Arbeitszimmer aussehen, damit ich es absetzen kann?
- 3 Wie viel Steuerersparnis bringt mir ein Arbeitszimmer?
- 4 Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben: Was kann ich angeben?
- 5 Kein anerkanntes Arbeitszimmer: Wie kann ich trotzdem Steuern sparen?
Wann greift die Homeoffice-Pauschale?
Wegen der Coronapandemie schlossen 2020 viele Unternehmen plötzlich ihre Büros und schickten ihre Angestellten zum Arbeiten nach Hause. Dank der Homeoffice-Pauschale winken diesen Arbeitnehmenden bei der Steuererklärung fünf Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 600 Euro). Das gilt ab März 2020 bis Ende 2022. Wie das Arbeitszimmer aufgebaut ist, muss dafür nicht nachgewiesen werden.
2023 wird die Pauschale auf maximal 1.260 Euro erhöht (das entspricht 210 Arbeitstagen à sechs Euro pro Homeoffice-Tag). Nachweise sind dafür nicht notwendig. Die Pauschale gibt es aber nur für Tage, an denen komplett im Homeoffice gearbeitet wurde. Fahrten zur Arbeitsstätte können deshalb nicht gleichzeitig abgesetzt werden. Zusätzlich ist es aber möglich, Kosten für Arbeitsmittel geltend zu machen.
Laut dem Einkommensteuergesetz ist ein Arbeitszimmer ein Raum, in der „häuslichen Sphäre“, der darauf ausgerichtet ist, dass dort gearbeitet wird: gedanklich, schriftstellerisch, verwaltungstechnisch oder organisatorisch. Es soll mit typischen Büromöbeln ausgestattet sein und nicht oder nur wenig privat genutzt werden. Dafür soll der Raum auch durch zum Beispiel eine Tür von anderen Privaträumen getrennt sein.
In der Regel erfüllt also ein rein beruflich genutzter Raum im Keller oder Dachgeschoss diese Kriterien. Wer aber am Küchentisch sitzt oder sich im Hausflur eine Büronische mit einem Vorhang abtrennt, erfüllt laut dem Steuergesetz nicht die Bedingungen für ein Arbeitszimmer.
Das Finanzamt erkennt verschiedene Fälle von Tätigkeiten im eigenen Büroraum an. Dabei kommt es darauf an, wo der Mittelpunkt deiner Arbeit ist. Seine Aufwendungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen kann, wer den Beruf komplett im eigenen Arbeitszimmer ausübt (Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit).
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Maximal 1.250 Euro ihrer Aufwendungen können Steuerzahlende abziehen, bei denen zum Arbeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dafür muss das Arbeitszimmer aber nicht der berufliche Mittelpunkt sein. Das wäre etwa der Fall, wenn Lehrer:innen, deren meiste Arbeit in der Schule anfällt, danach zu Hause arbeiten, da sie in der Schule keinen eigenen Schreibtisch haben. Wer nur sporadisch zu Hause arbeitet, wird wahrscheinlich keine Abzüge geltend machen können.
Erfüllen deine Tätigkeit und dein Arbeitszimmer die nötigen Bedingungen, kannst du errechnen, wie viel du in der Steuererklärung über die Werbungs- oder Betriebskosten geltend machen kannst. Dazu musst du zuerst den prozentualen Anteil berechnen, den das Arbeitszimmer an der gesamten Wohnfläche hat.
Absetzbar können sein: Miete oder bei Immobilienbesitzenden die Gebäudeabschreibung und Kreditzinsen in Zusammenhang mit der Immobilie, Kosten für Wasser, Abwasser und Energie, Reinigungskosten, Grundsteuer, Müllgebühren, Schornsteinfeger:innen-Rechnungen, Beiträge für die Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung, Renovierungskosten und Weiteres.
Alles, was du für dein Arbeitszimmer gekauft hast, etwa Tapeten, Lampen, Gardinen oder Teppiche, kannst du komplett geltend machen. Dein Schreibtisch, der Bürostuhl oder das Regal sind Arbeitsmittel, die du ebenfalls komplett als Werbungskosten absetzen kannst.
Auch wenn dein Homeoffice-Platz nicht die Kriterien für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt, kannst du alle Arbeitsmittel absetzen. Dazu gehören unter anderem ein Bürostuhl, Regale oder andere Dinge, die du ausschließlich beruflich oder betrieblich nutzt. Wo in deiner Wohnung sie sich befinden, ist dabei egal.
Gegenstände, die nicht teurer waren als 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), kannst du sofort absetzen. Bei Dingen, die mehr gekostet haben, kannst du die Kosten über die Dauer der Nutzung verteilen. Bei Büromöbeln geht das Amt zum Beispiel davon aus, dass sie 13 Jahre lang genutzt werden. Genaue Daten stehen in der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) des Bundessteuerblatts.