Firmen dürfen Arbeitszeugnis nicht nachträglich verschlechtern
Gericht: Firmen dürfen Arbeitszeugnis nicht nachträglich verschlechtern
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Unternehmen ein bereits ausgestelltes Arbeitszeugnis nicht nachträglich verschlechtern dürfen. Was das für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen bedeutet.