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Firmen dürfen Arbeitszeugnis nicht nachträglich verschlechtern

Gericht: Firmen dürfen Arbeitszeugnis nicht nachträglich verschlechtern

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Unternehmen ein bereits ausgestelltes Arbeitszeugnis nicht nachträglich verschlechtern dürfen. Was das für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen bedeutet.

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