Deutsche Umwelthilfe schaltet sich ein
Manche Vermieter wehren sich, wenn Mieter ein Balkonkraftwerk installieren möchten. In einem konkreten Fall hat sich jetzt die Deutsche Umwelthilfe eingeschaltet, um die Betroffenen bei ihrer Klage zu unterstützen. Ein Grundsatzurteil wird sich erhofft, damit alle Mieter Klarheit erhalten.
Balkonkraftwerke: Umwelthilfe unterstützt Klage
Vermieter können die Installation von Balkonkraftwerken durch Mieter aus bestimmten Gründen untersagen. Ob es sich hierbei immer um sachliche Gründe handelt, will die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht klären. Sie unterstützt ein klagendes Mieter-Paar, das seit fast einem Jahr auf eine Erlaubnis durch die Hausverwaltung wartet.
Nach Angaben der Kläger hat die Hausverwaltung „Haus & Grund“ zunächst optische Gründe angeführt, um die Anbringung zu verhindern. Danach sollten die Mieter ein Gutachten zur Statik des Balkons vorlegen. Anschließend wurde ein Brandschutz-Gutachten gefordert, abgerundet von einer Prüfung der gesamten Hauselektrik. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin „völlig überzogene Forderungen“, die zudem in den Aufgabenbereich der Hausverwaltung fallen würden.
Die gewünschte Balkon-Solaranlage ist laut der Umwelthilfe „rückbaubar und absolut sicher“. Der Hausverwaltung unterstellt sie eine Verzögerungstaktik. Durch die immer neuen Forderungen würde sich die Anlage nicht rentieren, da die Mieter die verschiedenen Gutachten aus eigener Tasche bezahlen sollen. Es gebe schlicht keinen sachlich nachvollziehbaren Grund gegen das Balkonkraftwerk.
Auch wenn der Vermieter zustimmt: Lohnt sich ein Balkonkraftwerk überhaupt?
Balkonkraftwerk: Mieter ist „fassungslos“
Das Verhalten der Hausverwaltung lässt einen der Kläger „fassungslos“ zurück. Er will sich nach eigenen Angaben „nicht länger ausbremsen“ lassen und einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Die Umwelthilfe erhofft sich ein Grundsatzurteil. Andernfalls, so Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz, müssten Mieter „jeden Einzelfall juristisch durchkämpfen“. Bundesjustizminister Buschmann fordert sie auf, die Anbringung von Balkonsolarmodulen als privilegierte Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes in Gesetzesform zu gießen (Quelle: Deutsche Umwelthilfe).